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Entsorgung und Altgeräte Rücknahme

Hinweis nach dem ElektroG: Entsorgung und Altgeräte Rücknahme

Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Wird ein Elektro- bzw. Elektronikgerät nicht mehr benutzt, ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, dieses separat vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Elektrogeräte sind daher mit dem nachstehenden Symbol gekennzeichnet.

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Sie dürfen also laut Gesetz Elektroaltgeräte nicht in den Hausmüll werfen, sondern müssen das Gerät in eine spezielle Sammlung geben. Geräte können bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben werden. Altgeräte annehmen müssen zudem Elektrofachgeschäfte und selbst Supermärkte, die – und sei es gelegentlich – Elektrogeräte verkaufen.

Nicht zuletzt kann jeder unserer Partner eine kostenlose Rücksendung anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren, der dies übernimmt. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an den jeweiligen Hersteller, von dem Sie auch Ihr Paket erhalten haben. Den Hinweis zum Partner jedes Produktes finden Sie ebenfalls auf der Bestellbestätigung. Ein Online-Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Deutschland finden Sie bei der stiftung-ear. Diese Sammelstellen sind je nach Land und Gesetzgebung gemäß 2012/19/EU und 2006/66/EG geregelt.

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Geräten selbst verantwortlich sind.

Batterien und Akkus

Sie sind dazu verpflichtet - wenn es einfach möglich ist - Batterien, Akkumulatoren und Lampen, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe trennen. Diese können Sie im Handel in die Batteriesammelboxen geben. Ebenso müssen Sie Lampen aus Altgeräten vor deren Rückgabe entnehmen und diese dann separat als Elektroschrott und Alt-Akkus in den Sondermüll für Gefahrgut bei den Sammelstellen abgeben.

Lichterketten

Lichterketten enthalten elektrische Bauteile, welche separat vom Restmüll entsorgt werden müssen. Sie gelten als Leuchte uind sind wie Elektrokleingeräte zu recyceln. Egal ob die Lichterkette aus LEDs oder Glühlämpchen besteht, sie dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll.

Zur Entsorgung von Altgeräten empfehlen wir:

  • Wenn das Altgerät noch funktioniert, geben Sie es an eine Wohltätigkeitsorganisation zur Spende oder geben Sie reparaturfähige Altgeräte zur Wiederverwendung an Aufbereitungsbetriebe.
  • Durch Verlängern der Lebensdauer des Altgeräts tragen Sie dazu bei, dass Ressourcen effizient genutzt werden und zusätzlicher Müll vermieden wird
  • Sie können ebenfalls eine nationale Recyclingkampagne unterstützen

Rücknahme von Altgeräten

Verpackungs- und Versandhinweise

  • Bitte geben Sie keine beschädigten oder einzelnen Batterien zurück
  • Achten Sie bitte auf eine korrekte und sichere Verpackung Keine passende Verpackung zur Hand?
  • Warten Sie auf die Lieferung des Neugerätes ab und verwenden Sie die Versandverpackung des Neugeräts wieder

Wenn das Altgerät Lithiumzellen oder Batterien enthält oder sich diese in der Verpackung befinden, beachten Sie bitte folgende wichtige Vorsichts- und Versandhinweise:

  • Das Gerät mit einer festen Außenverpackung verpacken, dass während der Beförderung kein Inhalt verloren geht
  • Kartons müssen stabil konstruiert und dürfen nicht durch Feuchtigkeit beeinträchtigt sein
  • Verschließen Sie den Karton sowohl auf der Ober- als auch auf der Unterseite mit Klebeband
  • Die Verpackung ist mit dem Hinweis "LITHIUMBATTERIEN FÜR RECYCLING" zu kennzeichnen
  • Jede Packung, die mehr als 4 Lithiumzellen oder mehr als 2 Batterien enthält, muss mit einem der folgenden Etiketten gekennzeichnet sein, je nachdem, ob es sich um (1) Lithium-IONEN oder (2) Lithium-METALL handelt. Wenn Sie dem Hersteller fremde Geräte zusenden möchten, prüfen Sie bitte vorher, wie viele Zellen oder Batterien im Gerät enthalten sind

(1)

UN-3481

(2)

UN-3091

Wichtige Hinweise

  • Das Altgerät kann nicht mehr an Sie zurückgegeben werden
  • Es erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises oder Restwertes
  • Das Altgerät wird nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verwertet

 

Weitere Infos zum Inhalt finden Sie unter:

Bundesregierung.de
Verbraucherzentrale.de